Chancen-Aufenthaltsrecht ist in Kraft

Chancen-Aufenthaltsrecht ist in Kraft

Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,

das Chancen-Aufenthaltsrecht ist in Kraft! 

Mit dem § 104c AufenthG gibt es seit 1.1.2023 ein einjähriges Aufenthaltsrecht für Menschen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Duldung
  • am 31.10.2022 fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland 
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • keine vorsätzlichen Straftaten über 50 (allgemeine Straftaten) bzw. 90 (Straftaten nach dem Asyl-/Aufenthaltsrecht)Tagesätzen
  • keine wiederholten vorsätzlichen falschen Angaben über Identität/Staatsangehörigkeit, durch die die Abschiebung verhindert wird

Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen sich umgehend beraten lassen, um zu klären, ob sie einen Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht stellen sollen! 

Eine zeitnahe Beratung ist auch deshalb wichtig, weil unklar ist, bis wann der bisher faktisch geltende Abschiebestopp für Personen, die die Voraussetzungen für § 104c AufenthG erfüllen, aber (noch) keinen Antrag gestellt haben, gilt. 

Zeitgleich mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sind Veränderungen bei den Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a und 25b AufenthG in Kraft getreten. Unter anderem wurden die Voraufenthaltszeiten deutlich reduziert. Dadurch haben geduldete Menschen von 14 bis 26 Jahren nun schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die Option auf § 25a AufenthG. Geduldete ab 27 Jahren können nach sechs (bzw. wenn sie mit minderjährigen Kindern zusammenleben nach vier) Jahren § 25b AufenthG bekommen.  

In diesem Sondernewsletter stellen wir Ihnen Arbeitshilfen und Videos zu den Gesetzesänderungen zur Verfügung und verweisen auf Veranstaltungen zu dem Thema. Zeitnah werden wir auch mehrsprachige Kurz-Videos auf Facebook und Instagram zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlichen. Schauen Sie für Updates regelmäßig auf unserer Homepage vorbei.

Bitte streuen Sie diese Informationen großflächig, damit so viele Menschen wie möglich von den Gesetzesänderungen profitieren können!

Herzliche Grüße,

Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.

Arbeitshilfen

PRO ASYL: Fragen und Antworten

Wer kann das Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen? Wie kann man es beantragen? Diese und weitere Fragen beantwortet PRO ASYL in seinen FAQs.

Netzwerk Berlin hilft: Chancen-Aufenthalt

Das Netzwerk Berlin hilft stellt ausführliche Informationen zu Voraussetzungen und Bedingungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG dar. Achtung: Die Informationen zur Antragstellung beziehen sich auf Berlin und sind nicht auf Baden-Württemberg übertragbar. In Baden-Württemberg wird der Antrag auf § 104c AufenthG bei der lokalen Ausländerbehörde gestellt.

Materialien der Diakonie Deutschland zu § 104c AufenthG

Die Diakonie Deutschland hat Beratungshinweise und Checklisten zu §§ 25a, 25b und 104c AufenthG herausgegeben.

GGUA: Übersicht Sozialrechtliche Ansprüche mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG 

Haben Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG Zugang zu SGB II-Leistungen? Bekommen sie Eltern- oder Kindergeld? Diese und weitere Fragen lassen sich durch einen Blick in die Übersicht der GGUA beantworten.

Handbook Germany: Chancen-Aufenthaltsrecht

Handbook Germany hat häufige Fragen zum Chancen-Aufenthaltsgesetz auf seiner Seite zusammengefasst. Dort gibt es auch ein Video, in dem die Voraussetzungen kurz erklärt werden.

Videos

Video zum Online-Seminar: 1,5 Jahre auf Bewährung? – Das neue Chancenaufenthaltsrecht

Unser Mitarbeiter Sebastian Röder hat am 19. Januar ein Online-Seminar zum Chancen-Aufenthaltsrecht durchgeführt. Die Aufzeichnung ist auf unserem YouTube-Kanal einsehbar. 

Videos über das Chancenaufenthaltsrecht 

PRO ASYL und Unternehmen integrieren Flüchtlinge fassen die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht knapp in Videos zusammen. 

Musterschreiben und Gesetzesmaterialien

Musterschreiben für Anträge auf §§ 104c, 25a und 25b AufenthG

Auf Basis von Vorlagen des Flüchtlingsrats Thüringen haben wir Musterschreiben für die Aufenthaltserlaubnisse nach § 104c AufenthG, § 25a AufenthG und § 25b AufenthG verfasst. Diese können die Antragstellung erleichtern. WICHTIG: Die Musterschreiben müssen sorgfältig auf den jeweiligen Fall angepasst werden. Im Zweifel sollte immer der Rat einer Beratungsstelle eingeholt werden.

Anwendungshinweise des Bundes zu § 104c AufenthG

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat am 23.12.2022 Anwendungshinweise zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Baden-Württemberg wird keine gesonderten Anwendungshinweise erlassen. 

Veranstaltungen

Fortbildung: Wer profitiert vom Chancen-Aufenthaltsrecht?Donnerstag, 9.2.2023, 20.00 – 21:00 UhrReferentin: Maren Schulz

 Infos und Anmeldung 

Online-Seminar: Neuerungen im Asyl- und AufenthaltsrechtDienstag, 7.3.2023, 18:00 – 20:00 UhrReferentin: Maren Schulz

 Infos und Anmeldung 

Save the Date: Workshop auf der FrühjahrstagungSamstag 1.4.2023

 Infos bald auf der Homepage 

Impressum

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V., Hauptstätter Straße 57, 70178 Stuttgart. Redaktionell verantwortlich: Philipp Schweinfurth, Melanie Skiba. Tel: 0711 / 55 32 83-4.

Mail schreiben

www.fluechtlingsrat-bw.de

GIBT ES FRAGEN?

Gerne helfen wir weiter

   Geschäftsstelle
   Interkulturelles Zentrum im Alten Zollhaus
   Hegaustraße 42
   78224 Singen

   Montag - Donnerstag
   9:00 - 12:00 Uhr
  +49 7731 9263501
   kontakt@insi.team

    Bitte beweisen Sie, dass Sie kein Spambot sind und wählen Sie das Symbol Haus.

    inSi e.V.
    Um die Website zu betrachten bitten wir Sie, Ihr Mobilgerät um 90 Grad zu drehen.