Durch Einbürgerung kann die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, können einen
Einbürgerungsantrag bei der für ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde
stellen. Diese Behörde prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Derzeit
werden in Deutschland deutlich mehr Einbürgerungsanträge gestellt als in den letzten
Jahren.
Ein Hauptgrund dafür ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 27. Juni
2024 in Kraft trat. Diese Reform erleichtert den Erwerb der deutschen
Staatsbürgerschaft erheblich: Mindestaufenthaltsdauer wurde von acht auf fünf Jahre
reduziert, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf drei Jahre. Zudem ist die
doppelte Staatsangehörigkeit nun grundsätzlich möglich.
Ein weiterer Grund für den Anstieg der Anträge sind sicherlich aber auch die veränderten
politischen Rahmenbedingungen: Die ö1entliche Debatte über Migration, verschärfte
Abschiebungsregelungen und sicherheitspolitische Maßnahmen haben bei einigen
Menschen mit Migrationshintergrund Sorgen ausgelöst, langfristig in Deutschland
bleiben zu können. Die Einbürgerung wird daher als Möglichkeit gesehen, den
Aufenthaltsstatus zu sichern.
Auch in Singen werden derzeit die Voraussetzungen für eine Einbürgerung an
verschiedensten Stellen nachgefragt. Um einschätzen zu können, ob es Sinn macht, zur
Antragstellung zu ermutigen, kann abgefragt werden, ob folgende Voraussetzungen
gegeben sind.
Eine Einbürgerung setzt unter anderem voraus:
– Gewöhnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren. Bei
Vorliegen besonderer Integrationsleistungen – z.B. besonders guten schulischen oder
beruflichen Leistungen und sehr guten Deutschkenntnissen – ist eine Einbürgerung
bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.
– Unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der
Einbürgerung
– Geklärte Identität der Staatsbürgerschaft => Nachweis durch Vorlage eines amtlichen
Identitätsdokuments (z.B. Reisepass) oder durch Vorlage geeigneter amtlicher
Urkunden
– Mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1
– Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
Lebensverhältnisse in Deutschland => in der Regel Nachweis durch Einbürgerungstest.
– Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten
Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld oder anderer Sozialleistungen
nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII
– Keine Verurteilung wegen einer Straftat
Alle Voraussetzungen findet man hier auf der Seite des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge.
Bei Zweifeln oder Beratungsbedarf können sich die Betroffenen an die
Migrationsberatungsstellen der AWO, Caritas und Diakonie wenden.
Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung gibt auch die Ausländerbehörde:
Ausländerbehörde Singen
August-Ruf-Str. 13, 78224 Singen
E-Mail schreiben
www.singen.de/auslaenderwesen