Arbeitsmarktzugang

inSi e.V.

Bürger:innen aus EU-Mitgliedstaaten und sogenannten EFTA-Staaten dürfen in Deutschland gemäß dem sogenannten Freizügigkeitsrecht ohne Einschränkung eine Beschäftigung aufnehmen. Sie sind inländischen Arbeitnehmer:innen gleichgestellt.

Der Zugang von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt setzt in den meisten Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus.

Für Geflüchtete

Für Geflüchtete

Wann dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten? Die Frage lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab wann gearbeitet werden darf in Deutschland ist der Aufenthaltsstatus.

Ehrenamt und Hauptamt Hand in Hand

In und um Singen gibt es zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Angebote und Projekte für und mit Migrant*innen.

Ehrenamt

Hauptamt

gemeinsam

Aktuelle Veranstaltungen

Hier findet Ihr Infos zu aktuellen Veranstaltungen

Bewerbungstreff

Jeden Mittwoch findet von 14:00 bis 17:00 Uhr das kostenlose Bewerbungstreff in Singen statt, der Zugewanderte bei Jobsuche und Bewerbung unterstützt. Weihnachtspause vom 24. Dezember 2025 bis 07. Januar 2026.

FEMPOW Singen

Der offene Frauentreff Singen: mittwochs um 15:00 Uhr im Quartiersbüro Nordstadt und donnerstags um 16:00 Uhr im Quartiersbüro Innenstadt statt. Im Oktober und November: Workshops und Trainings rund um das Thema Arbeit, die Mut machen, inspirieren und neue Perspektiven eröffnen.

GIBT ES FRAGEN?

Haben Sie Korrekturen oder Ergänzungen zu den oben angegebenen Informationen?

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

   Stabsstelle Integration
   Interkulturelles Zentrum im alten Zollhaus
   Hegaustraße 42
   78224 Singen

  +49 7731 9263504
   integration@singen.de

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