Arbeitsmarktzugang

inSi e.V.

Bürger:innen aus EU-Mitgliedstaaten und sogenannten EFTA-Staaten dürfen in Deutschland gemäß dem sogenannten Freizügigkeitsrecht ohne Einschränkung eine Beschäftigung aufnehmen. Sie sind inländischen Arbeitnehmer:innen gleichgestellt.

Der Zugang von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt setzt in den meisten Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus.

Für Geflüchtete

Für Geflüchtete

Wann dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten? Die Frage lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab wann gearbeitet werden darf in Deutschland ist der Aufenthaltsstatus.

Für EU-Bürger:innen

Für EU-Bürger:innen

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Für Migrant:innen aus Drittstaaten

Für Migrant:innen aus Drittstaaten

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Fachkräftezuwanderung

Fachkräftezuwanderung

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Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen

Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen

Wer einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss besitzt oder in seinem Heimatland einen Beruf erlernt hat, kann die Abschlüsse in Deutschland anerkennen beziehungsweise bewerten lassen.

Migrationspaket

Migrationspaket

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Ehrenamt und Hauptamt Hand in Hand

In und um Singen gibt es zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Angebote und Projekte für und mit Migrant*innen.

Ehrenamt

Hauptamt

gemeinsam

Aktuelle Veranstaltungen

Hier findet Ihr Infos zu aktuellen Veranstaltungen

Café International Singen

Jeden 2. und 4. Samstag im Monat findet von 11:00 bis 14:00 Uhr das Café International auf der Außenterrasse des Tafelrestaurants auf dem Heinrich-Weber-Platz in Singen statt. Nächster Termin: 9. Dezember 2023.

GIBT ES FRAGEN?

Haben Sie Korrekturen oder Ergänzungen zu den oben angegebenen Informationen?

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

   Stabsstelle Integration
   Interkulturelles Zentrum im alten Zollhaus
   Hegaustraße 42
   78224 Singen

  +49 7731 9263504
   integration@singen.de

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