Arbeitsmarktzugang

inSi e.V.

Bürger:innen aus EU-Mitgliedstaaten und sogenannten EFTA-Staaten dürfen in Deutschland gemäß dem sogenannten Freizügigkeitsrecht ohne Einschränkung eine Beschäftigung aufnehmen. Sie sind inländischen Arbeitnehmer:innen gleichgestellt.

Der Zugang von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt setzt in den meisten Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus.

Für Geflüchtete

Für Geflüchtete

Wann dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten? Die Frage lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab wann gearbeitet werden darf in Deutschland ist der Aufenthaltsstatus.

Ehrenamt und Hauptamt Hand in Hand

In und um Singen gibt es zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Angebote und Projekte für und mit Migrant*innen.

Ehrenamt

Hauptamt

gemeinsam

Aktuelle Veranstaltungen

Hier findet Ihr Infos zu aktuellen Veranstaltungen

Berufssprachkurs Frühpädagogik

Berufssprachkurs Frühpädagogik der DAA in Singen startet in Kürze – eine sehr gute Möglichkeit für Teilnehmende, das Sprachniveau B2 zu erreichen und sich sprachlich auf den Kita‑Alltag vorzubereiten.

Frau sein in Deutschland

Workshopreihe für Frauen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Projekts Migra in der Deutschen Angestellten-Akademie in Singen. Nächster Termin 29. April: Finanzen leicht gemacht – Meine Finanzen verstehen.

GIBT ES FRAGEN?

Haben Sie Korrekturen oder Ergänzungen zu den oben angegebenen Informationen?

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

   Stabsstelle Integration
   Interkulturelles Zentrum im alten Zollhaus
   Hegaustraße 42
   78224 Singen

  +49 7731 9263504
   integration@singen.de

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