Arbeitsmarktzugang

inSi e.V.

Bürger:innen aus EU-Mitgliedstaaten und sogenannten EFTA-Staaten dürfen in Deutschland gemäß dem sogenannten Freizügigkeitsrecht ohne Einschränkung eine Beschäftigung aufnehmen. Sie sind inländischen Arbeitnehmer:innen gleichgestellt.

Der Zugang von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt setzt in den meisten Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraus.

Für Geflüchtete

Für Geflüchtete

Wann dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten? Die Frage lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Maßgeblich für den Zeitpunkt, ab wann gearbeitet werden darf in Deutschland ist der Aufenthaltsstatus.

Ehrenamt und Hauptamt Hand in Hand

In und um Singen gibt es zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Angebote und Projekte für und mit Migrant*innen.

Ehrenamt

Hauptamt

gemeinsam

Aktuelle Veranstaltungen

Hier findet Ihr Infos zu aktuellen Veranstaltungen

FEMPOW Singen

Der beliebte Frauentreff Singen geht weiter – neu organisiert, größer gedacht und unter dem Namen FEMPOW Singen! Nächstes Treffen am Donnerstag, 05. Dezember ab 16 Uhr im Quartiersbüro Innenstadt.

Ganz unten im System

Wie Migrant*innen unseren Wohlstand sichern: Buchvorstellung und Diskussion am Freitag, den 06. Dezember von 18:00 bis 19:30 Uhr als Livestream.

GIBT ES FRAGEN?

Haben Sie Korrekturen oder Ergänzungen zu den oben angegebenen Informationen?

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

   Stabsstelle Integration
   Interkulturelles Zentrum im alten Zollhaus
   Hegaustraße 42
   78224 Singen

  +49 7731 9263504
   integration@singen.de

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