Singener Bonuskarte

Singener Bonuskarte

Mit der Singener Bonuskarte erhalten Sie verschiedene Vergünstigungen auf Kultur- und Freizeitangebote der Stadt Singen.

Das sollten Sie wissen

  • Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gem. Sozialgesetzbuch II (erwerbsfähige Hilfebedürftige/Hartz IV)
  • Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt gem. Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe/Grundsicherung)
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Den Antrag für eine Bonuskarte stellen Sie bitte hier:

Stadt Singen – Soziale Leistungen

(Erdgeschoss) DAS 2
Zimmer 005
Julius-Bührer-Straße 2 | 78224 Singen

Tel.: +49 (0) 7731 85543

Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:

  • Ein Passfoto,
  • Ihren Leistungsbescheid,
  • und einen amtlichen Lichtbildausweis (außer für Kinder bis zum 10. Lebensjahr).

Die Bonuskarte wird für 6 Monate ausgestellt und ist nicht übertragbar.

Ansprechpartner*in

Stadt Singen
Soziale Leistungen
(Erdgeschoss) DAS 2 | Zimmer 005
+49 7731 85543

Unterstützt uns

Ihr könnt unsere Arbeit auf vielfältige Weise unterstützen:

durch Geldspenden

durch Vereinsmitgliedschaft

durch aktive Mitarbeit in unseren diversen Projekten

Passive, wie auch aktive Mitglieder sind uns herzlich willkommen!

GIBT ES FRAGEN?

Haben Sie Korrekturen oder Ergänzungen zu den oben angegebenen Informationen?

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

   Stabsstelle Integration
   Interkulturelles Zentrum im alten Zollhaus
   Hegaustraße 42
   78224 Singen

  +49 7731 9263504
   integration@singen.de

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    inSi e.V.
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