BAföG

BAföG

BAföG soll Student:innen helfen, die nicht von ihren Eltern finanziell unterstützt werden können. Sie bekommen monatlich einen Geldbetrag (über einen festgelegten Zeitraum), dessen Höhe von Ihren persönlichen Umständen abhängt.

Nicht jede:r Student:in kann BAföG beanspruchen. Das zuständige BAföG-Amt muss jeden Antrag einzeln prüfen. In der Regel wird nur ein Vollzeitstudium gefördert. Außerdem darf man für eine Förderung bei einem Bachelorstudiengang nicht älter als 30 und bei einem Masterstudiengang nicht älter als 35 Jahre alt sein.

Anerkannte Geflüchtete können BAföG beantragen, unabhängig davon wie lange sie bereits in Deutschland sind. Wenn noch nicht über den Asylantrag entschieden wurde, kann kein BAföG beantragt werden.

Hilfe zum BAföG und die Beantragung:

Ansprechpartner

Stefan <br /> Schlagowsky-Molkenthin
inSi e.V.
Stefan
Schlagowsky-Molkenthin
Stadt Singen
Stabsstelle Integration
Kommunaler Integrationsbeauftragter
Leitung Homepageredaktion Hauptamt
Beirat inSi e.V.
Interkulturelles Zentrum im Alten Zollhaus
+49 7731 9263505

Aktuelle Veranstaltungen

Hier findet Ihr Infos zu aktuellen Veranstaltungen

Mütter des Grundgesetzes

Posterausstellung anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des deutschen Grundgesetzes vom 08. April bis zum 31. Mai 2024 in der vhs Singen in der Theodor-Hanloser-Straße 19.

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Haben Sie Korrekturen oder Ergänzungen zu den oben angegebenen Informationen?

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

   Stabsstelle Integration
   Interkulturelles Zentrum im alten Zollhaus
   Hegaustraße 42
   78224 Singen

  +49 7731 9263504
   integration@singen.de

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